• Reisesicherungsschein und Reiserücktrittsversicherung
    Die Frage nach einem "Reisesicherungsschein" kommt immer mal wieder, weil mancher das von den großen Reiseunternehmen gewohnt ist. Wenn Du nicht weißt, was ein Reisesicherungsschein ist, brauchst Du hier gar nicht weiter zu lesen.



    Reisesicherungsschein versus Reisrücktrittsversicherung

    "Ökonomisch ist der Reisesicherungsschein eine spezielle Form der Kreditversicherung. Weltweit einzigartig ist die Ausgestaltung als Pflichtversicherung. Die Versicherung, die im Reisesicherungsschein verbrieft wird, muss vom Reiseveranstalter abgeschlossen und bezahlt werden. Dieser berücksichtigt die Kosten der Versicherung in seiner Kalkulation des Reisepreises. So bezahlt letztlich der Reisende die Versicherung, selbst wenn er keinen Bedarf an dieser Versicherung hat."(Zitat Wikipedia)

    Der Reisesicherungsschein darf nicht mit einer Reiserücktrittsversicherung verwechselt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung, die die Kosten erstattet, falls man selbst für die Reise ausfällt, kann man nämlich auch für unsere Reisen abschließen (Mehr Info hier: => Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung (RRKV)) Beim Reisesicherungsschein hingegen geht es vor allem erst mal darum, dass (Flug-)Reisende sicher sein können, auch dann nach Hause zurück zu kommen, wenn das Reiseunternehmen bankrott geht. Da das bei Konzernen öfter schon mal vorgekommen ist, ist es für deutsche Pauschalreiseveranstalter eine Pflichtversicherung, die dann freilich der Reisende zusätzlich bezahlt.



    Warum empfehlen wir nur die Reiserücktrittsversicherung und bieten keinen Reisesicherungsschein an?

    Wir könnten uns es leicht machen und sagen: Als Rumänischer Dienstleister brauchen wir das nicht. Das ist aber nicht unsere Position. Wir glauben, dass ein Reisesicherungsschein unseren Gästen keinen Vorteil bringt und die Reise nur verteuern würde. Denn wir bringen niemanden mit dem Flieger irgendwohin, wo er dann mangels Zahlung des Rückflugs stranden könnte. Außerdem laufen wir im Gegensatz zu großen Konzernen nicht Gefahr, insolvent zu gehen. Wir spekulieren nicht, sondern investieren nur das, was wir einnehmen und machen nix auf Pump. Und wenn wir wirklich Betrüger wären, würde ein Reisesicherungsschein den Gästen auch nicht weiter helfen.



    Fazit:

    Ein Reisesicherungsschein würde die Reise nur unnütz verteuern, dabei aber unseren Gästen keinen Vorteil bringen. Sie würden dann nur die Risiken der Pauschaltouristen mit finanzieren, die bei insolvenzbedrohten Konzernen buchen. Deshalb verzichten wir auf einen Reisesicherungsschein. Über die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung hingegen informieren wir gerne.



    Und hier gibts mehr Info zur dringend empfohlenen => Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung (RRKV)


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